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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14   

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https://dejure.org/2014,43969
OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14 (https://dejure.org/2014,43969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2014 - 1 M 125/14 (https://dejure.org/2014,43969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2014 - 1 M 125/14 (https://dejure.org/2014,43969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Beförderungskonkurrenz; Beurlaubung; Beurteilung, fiktive; Leistungsvorsprung, wesentlicher; Nachzeichnung; Tätigkeit, privatvertragliche

  • rechtsportal.de

    Annahme eines Leistungsvorsprunges sowie zur fiktiven Beurteilung beurlaubter und privatvertraglich bei Dritten tätigen Beamten i.R.e. Beförderungskonkurrenz; Verneinung wesentlich gleicher Leistungen anhand der aktuellsten dienstlichen Beurteilungen im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Annahme eines Leistungsvorsprunges sowie zur fiktiven Beurteilung beurlaubter, aber privatvertraglich bei Dritten tätigen Beamten im Rahmen einer Beförderungskonkurrenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme eines Leistungsvorsprunges sowie zur fiktiven Beurteilung beurlaubter und privatvertraglich bei Dritten tätigen Beamten i.R.e. Beförderungskonkurrenz; Verneinung wesentlich gleicher Leistungen anhand der aktuellsten dienstlichen Beurteilungen im Einzelfall

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Die Anwendung des Leistungsprinzips bzw. Grundsatzes der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG wird auch im Fall sog. Seiteneinsteiger nicht ausgeschlossen, da die Geltung des Leistungsprinzips an die Übertragung eines öffentlichen Amtes oder an die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens, nicht hingegen an den Status des Bewerbers anknüpft ( BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, BVerwGE 136, 388 [m. w. N.] ).

    In einem solchen Fall müssen auf Seiten der Bewerber, die über keine dienstlichen Beurteilungen verfügen, äquivalente Erkenntnismittel herangezogen werden ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010, a. a. O. ).

    Hierzu bedarf es einer von einer kompetenten Stelle angefertigten, aussagekräftigen Darstellung und Bewertung der von dem Seiteneinsteiger erbrachten Leistungen, die den dienstlichen Beurteilungen des Beamten gegenübergestellt werden können ( BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010, a. a. O. ).

    Auch wenn qualifizierte Arbeitszeugnisse daher einer planmäßigen dienstlichen Beurteilung nicht ohne Weiteres und kritiklos gleichgestellt werden können, ist es auf der anderen Seite nicht vertretbar, auf die Heranziehung eines Arbeitszeugnisses mit dem Argument zu verzichten, dass ein Vergleich zwischen dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen schlechterdings unmöglich sei ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010, a. a. O. ).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Die Pflicht zur fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen beruht nämlich maßgeblich darauf, dass entweder - etwa wegen Mutterschutzes und Elternzeit oder aufgrund Freistellung als Personalvertretungsmitglied - gar keine Leistungen erbracht wurden oder ein gesetzlich geregeltes Benachteiligungsverbot besteht ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 57/07 -, ZBR 2007, 421, und Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, ZBR 2013, 162; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2011, a. a. O., und Beschluss vom 22. November 2013 - 6 N 89.12 -, juris ).

    Die Grenzen zur fiktiven Fortschreibung einer vergangenen Beurteilung sind überschritten, wenn hierfür eine belastbare Tatsachengrundlage fehlt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010, a. a. O. ).

    Dies gilt - wie im Fall des Beigeladenen zu 3. - erst recht, wenn die vor der Beurlaubung liegenden Zeiten tatsächlicher Dienstleistung deutlich kürzer sind als der Zeitraum, in dem kein Dienst geleistet wurde, und wenn nur wenige Jahre Dienst in dem Statusamt geleistet wurde ( so: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 -, juris [m. w. N.] ).

    Besteht eine dienstliche (Regel-)Beurteilung nicht aus nur einem Gesamturteil, sondern - wie hier - zwei selbständigen Teil-Gesamturteilen, sind beide Teil-Gesamturteile maßgebend für den Leistungsvergleich ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014, a. a. O. ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe insoweit nunmehr: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 6 S 42.10

    Gegenstand und Inhalt einer dienstlichen Beurteilung bei Freistellung oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Unabhängig davon, ob die Antragsgegnerin zu einer fiktiven Fortschreibung der letzten regelmäßigen dienstlichen Beurteilung des Beigeladenen zu 3. unter Berücksichtigung der Entwicklung vergleichbarer Beamtinnen und Beamten berechtigt oder gar verpflichtet war, rechtfertigt das fiktive Nachzeichnen nicht das Absehen von der Einholung einer Leistungsbewertung der vom Beigeladenen zu 3. außerhalb des Dienstes im Rahmen eines zivilvertraglichen Dienst- oder Arbeitsrechtsverhältnisses erbrachten Leistung als Geschäftsführer einer Landtagsfraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt ( vgl. hierzu auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2011 - 6 S 42.10 -, juris Rn. 14 ).

    Die Pflicht zur fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen beruht nämlich maßgeblich darauf, dass entweder - etwa wegen Mutterschutzes und Elternzeit oder aufgrund Freistellung als Personalvertretungsmitglied - gar keine Leistungen erbracht wurden oder ein gesetzlich geregeltes Benachteiligungsverbot besteht ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 57/07 -, ZBR 2007, 421, und Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, ZBR 2013, 162; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2011, a. a. O., und Beschluss vom 22. November 2013 - 6 N 89.12 -, juris ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Besteht eine dienstliche (Regel-)Beurteilung nicht aus nur einem Gesamturteil, sondern - wie hier - zwei selbständigen Teil-Gesamturteilen, sind beide Teil-Gesamturteile maßgebend für den Leistungsvergleich ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014, a. a. O. ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Die Pflicht zur fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen beruht nämlich maßgeblich darauf, dass entweder - etwa wegen Mutterschutzes und Elternzeit oder aufgrund Freistellung als Personalvertretungsmitglied - gar keine Leistungen erbracht wurden oder ein gesetzlich geregeltes Benachteiligungsverbot besteht ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 57/07 -, ZBR 2007, 421, und Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, ZBR 2013, 162; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2011, a. a. O., und Beschluss vom 22. November 2013 - 6 N 89.12 -, juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 681/12

    Fiktive Fortschreibung der Beurteilung eines zum Zwecke der Kinderbetreuung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Die Pflicht zur fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen beruht nämlich maßgeblich darauf, dass entweder - etwa wegen Mutterschutzes und Elternzeit oder aufgrund Freistellung als Personalvertretungsmitglied - gar keine Leistungen erbracht wurden oder ein gesetzlich geregeltes Benachteiligungsverbot besteht ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 57/07 -, ZBR 2007, 421, und Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, ZBR 2013, 162; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2011, a. a. O., und Beschluss vom 22. November 2013 - 6 N 89.12 -, juris ).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14
    Die Pflicht zur fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen beruht nämlich maßgeblich darauf, dass entweder - etwa wegen Mutterschutzes und Elternzeit oder aufgrund Freistellung als Personalvertretungsmitglied - gar keine Leistungen erbracht wurden oder ein gesetzlich geregeltes Benachteiligungsverbot besteht ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 57/07 -, ZBR 2007, 421, und Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, ZBR 2013, 162; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2011, a. a. O., und Beschluss vom 22. November 2013 - 6 N 89.12 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2007 - 6 B 57/07

    Nichtbeteiligung eines aus familienpolitischen Gründen beurlaubten Beamten an

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 89.12

    Bundesbeamter; Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A 10); dienstliche

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2014 - 1 M 51/14

    Anforderung an die Begründung eines Anforderungsprofils bei einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18

    Zureichende Auswahlerwägungen und hinreichend differenzierte Beurteilungen als

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt - wie ausgeführt - die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen bzw. zu fixieren und dadurch die maßgeblichen Erwägungen zu dokumentieren ( OVG LSA, Beschluss vom 14. November 2014 - 1 M 125/14 -, juris ).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    Nur wenn das (Zwischen-)Zeugnis Surrogat für eine dienstliche Beurteilung bzw. ein Leistungsäquivalent einer dienstlichen Beurteilung ist, kann es taugliche Grundlage eines Auswahlverfahrens sein (vgl. Zimmerling, RiA 2002, 165/175; OVG NW, B.v. 13.5.2004 - 1 B 300/04 - juris; ThürOVG, B.v. 9.10.2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 12, HessVGH, B.v. 27.1.1994 - 1 TG 2485/93 - juris Rn. 31; vgl aber auch OVG LSA, B.v. 14.11.2014 - 1 M 125/14 - juris Rn. 22: "Übersetzbarkeit" eines Arbeitszeugnisses).
  • VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen - Heranziehung von Auswahlgesprächen

    Derartige Erwägungen sind vielmehr unzulässig und bei der gerichtlichen Kontrolle der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigungsfähig (OVG, Beschluss vom 14. November 2014 - 1 M 125/14 -, Rn. 7, juris [m. w. N.]).

    Dieser für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris; OVG, Beschluss vom 14. November 2014 - 1 M 125/14 -, juris), die den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit als Grundlage für die Prognose dafür dienen, welcher der Bewerber die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18

    Auswahl; Beamte; Beförderung; Beurteilung, differenzierte; Erwägungen,

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt - wie ausgeführt - die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen bzw. zu fixieren und dadurch die maßgeblichen Erwägungen zu dokumentieren ( OVG LSA, Beschluss vom 14. November 2014 - 1 M 125/14 -, juris ).
  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4029

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Durchführung eines

    Ein derart qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (BVerwG, B.v. 27.4.2010 - 1 WB 39/09 - juris Rn 38; NdsOVG, B.v. 5.3.2015 - 5 LA 291/13 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 14.11.2014 - 1 M 125/14 - juris Rn. 22:).
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